DER DOPPEL-MULTI-COURT ist da !
Die Übergabe der beiden Mulit-Court-Anlagen an die Gemeinde Lohmen fand am 20.03.2025 im Rahmen der 7. Sitzung des Gemeinderates Lohmen statt.
Update:
Feierliche Eröffnung am 15.03.2025 ab 15 Uhr
****** Eröffnungsturnier der Fußballjugend + Gewinnspiel mit tollen Preisen
****** Musik mit Sophia Venus und Schlesi´s Disco
****** Imbis & Getränke im Festzelt
****** Auftritt der Sportfunken
****** Stargast Matthias Mauksch
****** Fußballtrick-Workshop
Die Basteikicker und Kulturspritze e.V. laden alle herzlich ein!
Veranstaltungsort ist das Gelände es Hartplatzes an der Sporthalle Lohmen, Zufahrt über Basteistraße.
Die Basteikicker informieren und bedanken sich: Der Multi-Court für alle kommt!
Update:
Die Kulturspritze & Basteikicker informieren: der Multi-Court kommt im Doppelpack !!
Bekanntmachung zur Neuwahl Friedensrichter/-in
Die Gemeinde Lohmen sucht eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter,
Stellvertreter/in für den Bereich Lohmen, Stadt Wehlen und Hohnstein.
Gesetzliche Grundlage für die Wahl eines Friedensrichters und die Tätigkeit der
gemeindlichen Schiedsstellen bildet das Gesetz über die Schiedsstellen in den
Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen im
Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (Sächsisches Schieds- und
Gütestellengesetz - SächsSchiedsGütStG) vom 27. Mai 1999, rechtsbereinigt mit
Stand vom 27. April 2019.
Dieses Ehrenamt kann grundsätzlich jeder interessierte Einwohner übernehmen,
ausgeschlossen sind jedoch Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte sowie
Polizei- und Justizbedienstete.
Sie sollten mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt und nach Persönlichkeit und
Fähigkeit für das Amt geeignet sein.
Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter wird für fünf Jahre vom Gemeinderat
Lohmen gewählt und kann auch wiedergewählt werden.
Der Bewerber hat gegenüber der Gemeinde schriftlich zu erklären, dass keine
Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2 bis 5 des Sächsischen Schieds- und
Gütestellengesetzes vorliegen und erteilt seine Einwilligung in die Auskunftseinholung
beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes.
Die Aufgabe der Friedensrichter besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens
kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und Sühneversuche
durchzuführen. Die Palette der Schlichtungsthemen reicht dabei von
Nachbarschaftsstreitigkeiten über Ärger mit dem Vermieter bis hin zu
Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.
Wer im oben genannten Bezirk wohnt und Interesse an der Aufgabe hat, wird
gebeten, sich mit vorgegebenem Bewerbungsformular (auch erhältlich auf der
jeweiligen Homepage der beteiligten Gemeinden) bis zum 28.03.2025 bei der
Gemeinde Lohmen zu bewerben.
Den Vordruck zur Bewerbung als Friedensrichter finden Sie HIER
Die Gemeinde Lohmen lädt zur Beratung des Kulturausschusses, 19:00 Uhr im Gemeindeamt Lohmen, Ratssaal ein. Hier finden Sie die Einladung nebst Tagesordnungspunkten: Einladung
Die Gemeinde Lohmen lädt zum 07. Gemeinderat der aktuellen Legislatur am 20.03.2025, 19:00 Uhr im Gemeindeamt Lohmen, Ratssaal ein. Hier finden Sie die Einladung nebst Tagesordnungspunkten: Einladung
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Beteiligungsbericht der Gemeinde Lohmen für das Jahr 2023
Die Bekanntmachung erfolgt unter dem Hinweis, dass der Beteiligungsbericht für das Jahr 2023 gemäß § 99 Absatz 2 SächsGemO für jedermann zu allen Dienstzeiten im Gemeindeamt Lohmen, Schloß Lohmen 1, Kämmerei zur Einsichtnahme ab dem 06.01.2025 ausliegt bis zur Erstellung eines neuen Beteiligungsberichtes für das Jahr 2024.
Lohmen, den 09.12.2024
Silke Großmann
Bürgermeisterin
Termin: 22.03.2025
Urlaubszeit ist Reisezeit – Ausweise und Pässe rechtzeitig beantragen
Der Sommer steht vor der Tür und damit auch die Urlaubs- und Reisezeit. Um den Stresspegel bei der Vorbereitung so gering wie möglich zu halten, lohnt ein Blick in die eigenen Reisedokumente.
Grundsätzlich gilt, dass jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, beim Überschreiten der Staatsgrenze – egal ob mit oder ohne Grenzkontrolle – im Besitz eines gültigen Reisedokumentes sein muss.
Dabei liegt es in der eigenen Verantwortung, sich rechtzeitig darüber zu informieren, welches Dokument für die Einreise in das jeweilige Land notwendig ist und welche Gültigkeitsdauer dafür gefordert wird.
Unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de gibt es die Möglichkeit, umfangreiche Reiseinformationen zu jedem Land einzuholen.
Für die Beantragung der Dokumente im Einwohnermeldeamt vereinbaren Sie bitte im Vorab telefonisch (03501/581029) oder per E-Mail (meldeamt@lohmen-sachsen.de) einen Termin.
Ansprechpartnerin ist Frau Bianka Großmann.
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Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen – Neue Regelungen für Passbilder ab 1. Mai 2025
Ab dem 1. Mai 2025 werden die Passbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digital erstellt. Wo bekommen Sie digitale Passbilder?
Sie können zu einem zertifizierten Fotografen gehen und ein Passbild aufnehmen lassen, welches über eine sichere Verbindung direkt an das Einwohnermeldeamt
übermittelt wird.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, ab dem 01.05.2025 Ihre Passbilder hier beim Einwohnermeldeamt aufzunehmen. Die Kosten für ein digitales Passbild betragen 6,00 Euro.
Wichtiger Hinweis:
Bei gleichzeitiger Beantragung eines Personalausweises und eines Reisepasses wird die Gebühr für das Passbild zwei Mal berechnet, auch wenn das gleiche Bild genutzt wird.
Dies ist eine verbindliche Regelung der Bundesdruckerei und ist von der Gemeinde nicht beeinflussbar. Das Einwohnermeldeamt hat keine Möglichkeit, diese Regelung zu umgehen.
Diese Neuregelung wird zum 1. Mai 2025 bundesweit umgesetzt.
Terminvereinbarung Gemeindeverwaltung
Damit wir Ihre Anliegen in der gesamten Gemeindeverwaltung mit der notwendigen Sorgfalt bearbeiten können, bitten wir Sie um eine vorherige Terminvereinbarung unter Angabe des Sachgrundes. Ohne einen Termin können wir nicht gewährleisten,
dass jedes Anliegen sofort bearbeitet werden kann. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Übersicht.
Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis
Unter den nachfolgenden Links finden Sie den aktuellen Belegungsplan sowie die Gebührenordnung
Belegungsplan der Sporthalle Lohmen.
Ab dem 08.01.2024 werden Mitarbeiter der Ranger Marketing & Vertriebs GmbH im Auftrag der Telekom in Lohmen unterwegs sein, um zu Verträgen zur Internetversorgung bei den durch den Glasfaserausbau verfügbaren Bandbreiten zu beraten bzw. entsprechende Verträge für die Telekom abzuschließen. Diese Mitarbeiter erkennen Sie an der Kleidung mit dem Telekom-Logo und einem Ausweis mit Lichtbild.
Der jetzt begonnene, geförderte Glasfaserausbau erfolgt unabhängig von einem Vertragsabschluss mit der Telekom oder einem anderen Anbieter. Das heißt, die angemeldeten Glasfaserhausanschlüsse werden auch ohne Vertragsabschluss mit der Telekom bzw. einem anderen Anbieter kostenfrei für Sie hergestellt. Nach Herstellung des Glasfaserhausanschlusses ist jederzeit ein Vertragsabschluss mit der Telekom bzw. anderen Anbietern möglich.
Bauamt Lohmen
Weitere Informationen finden Sie in den Links:
Die Gemeinde Lohmen informiert zum Breitbandausbau "Weiße Flecken" am 16.05.2024.
Die Gemeinde Lohmen informiert zum Breitbandausbau "Weiße Flecken" am 07.06.2024.
Die Gemeinde Lohmen informiert zum Breitbandausbau "Weiße Flecken" am 08.10.2024.
Die Gemeinde Lohmen informiert zum Baufortschritt Breitband "Weiße Flecken" am 13.03.2024
Ergebnisdaten der Lärmkartierung 2022 für die S 164 zwischen Ortsausgang Pirna und der Kreuzung Basteistraße/Stolpener Straße und Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung:
28.03.2024 Ergebnisdaten Lärmkartierung
02.04.2024 Auslegungsunterlagen
Sprechstunde der Bürgermeisterin im Februar 2025
Dienstag, den 11.03.2025 von 15 bis 16 Uhr
Dienstag, den 25.03.2025 von 17 bis 18 Uhr
Die Sprechstunde findet im Gemeindeamt statt. Gern können Sie sich dazu anmelden oder einfach vorbeikommen.
Telefon: 03501 581040
E-Mail: buergermeister@lohmen-sachsen.de