Wappen der Gemeinde Lohmen in Sachsen

Gemeinde Lohmen mit dem Basteigebiet

  • Blick auf Lohmen
  • Koordinatenstein
  • Bastei
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Aktuelle Informationen

Termin: 30.03.2023

Sitzung des GEMEINDERATES LOHMEN

19:00 Uhr Ort: Gemeindeamt, Schloß Lohmen 1, 01847Lohmen

Einladung

 

Schöffenwahl 2023

Aufruf zur Abgabe von Bewerbungen

Im Freistaat Sachsen sind in diesem Jahr die für die Amtszeit 2024- 2028 tätigen Schöffen zu wählen.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, deren Stimme bei Beratung und Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht hat wie die eines Berufsrichters.

 

Bitte geben Sie Ihre Bewerbung für ein ehrenamtliches Schöffenamt bis zum 28.04.2023 in der Gemeindeverwaltung Lohmen, Schloß Lohmen 1, 01847 Lohmen ab.

Ein Formular kann von https://schoeffenwahl2023.de heruntergeladen werden.

Schöffenwahl 2023

Bewerbungsformular

Jugendschöffe

Erklärung

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„Schieb den Gedanken nicht weg!“

Bundesweite Kampagne für ein Umdenken bei sexueller Gewalt gegen Kinder
gestartet

 

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Ausschreibung Kulturprojekt X-Dörfer

Seit November 2021 ist das Projekt X-Dörfer des Staatsschauspiel Dresden in der Region unterwegs und sucht Kulturpartnerinnen und Kulturpartner in Gemeinden jenseits der urbanen Zentren, um gemeinsam partizipative Projekte zu erfinden und umzusetzen. Ziel dabei ist es, nachhaltige Impulse für eine Kultur des Miteinanders anzustoßen.

Ausschreibung

Sprechstunde der Bürgermeisterin

Donnerstag, den 30.03.2023 von 15 bis 16 Uhr

Die Sprechstunde findet im Gemeindeamt Lohmen, Schloß Lohmen 1 statt.
Gern können Sie sich dazu anmelden oder einfach vorbeikommen.

Telefon: 03501 581040
E-Mail: buergermeister@lohmen-sachsen.de

Öffentliche Bekanntmachung - Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer für das Jahr 2023

Die Gemeinde Lohmen macht von der im Grundsteuergesetz verankerten Möglichkeit Gebrauch, nur dann noch Grundsteuerbescheide zu erteilen, wenn sich Änderungen hinsichtlich des zu entrichtenden Steuerbetrages ergeben.

Für all diejenigen Steuerpflichtigen, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2021 veranlagten Höhe festgesetzt. In diesen Fällen ist die Grundsteuer wie im letzten erteilten Grundsteuerbescheid angegeben zu entrichten.

Die Steuer ist in den zuletzt festgesetzten Vierteljahresbeträgen, jeweils am 15. Februar,
15. Mai, 15. August und 15. November 2023 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben (Jahreszahler), wird die Grundsteuer 2023 in einem Betrag am 1. Juli 2023 fällig.

Die Umstellung auf Jahreszahler ist nur auf Antrag möglich.
Bei Vorliegen eines Abbuchungsauftrages werden die Raten jeweils bei Fälligkeit abgebucht.
Künftig eintretende Änderungen in der Steuerhöhe werden dem einzelnen Steuerschuldner gemäß § 27 Abs. 2 Grundsteuergesetz jeweils durch einen Grundsteuer-Änderungsbescheid mitgeteilt.

Sollte sich die Anschrift oder bei Abbuchungen die Bankverbindung geändert haben bzw. ändern, so bitten wir, dies baldmöglichst mitzuteilen.

Bitte beachten Sie auch, dass ein Eigentumswechsel während eines Jahres keine Auswirkungen auf Ihre Steuerpflicht hat. Derjenige, der am 01. Januar Eigentümer des steuerpflichtigen Objektes Eigentümer ist, bleibt auf jeden Fall bis zum 31. Dezember Steuerpflichtiger. Vereinbarungen im notariellen Vertrag sind lediglich privater Natur und binden die vertragsschließenden Parteien.

Die Gemeinde Lohmen macht weiterhin Gebrauch vom § 12 Absatz 1 Satz 2 der Hundesteuersatzung, nur dann noch Hundesteuerbescheide zu erteilen, wenn sich Änderungen hinsichtlich des zu entrichtenden Steuerbetrages ergeben. Bekanntmachung der Hundesteuer erfolgt für 2023 somit durch öffentliche Bekanntmachung. Sollten sich keine Änderungen für den Hundesteuerpflichtigen ergeben haben, ist die Hundesteuer wie im letzten erteilten Hundesteuerbescheid angegeben zu entrichten.

Gemeindeamt Lohmen
Kämmerei

Sepa Aufforderung

Sparen trotz Steuerpflicht

Mahngebühren, Säumniszuschläge und Abwicklungsgebühren.
Das muss nicht sein!!!

Wir bieten allen Steuerpflichtigen, die Möglichkeit das Sepa-Basislastschriftmandat in Anspruch zu nehmen.

Das Sepa ermöglicht Ihnen bargeldlose und pünktliche Zahlung, spart Zeit und ist sicher.

Ihre Vorteile bei der Sepa-Nutzung:

Für Überweisungen und Daueraufträge fallen regelmäßig Abwicklungsgebühren zwischen 1 € und 2,45 € an. Die Abbuchung mittels Sepa-Lastschriftmandat ist für Sie völlig kostenlos.
Zusätzliche Wege zum Kreditinstitut zwecks Überweisung entfallen, da fällige Steuerzahlungen zum Fälligkeitsdatum direkt von Ihrem Konto abgebucht werden.
Mahngebühren, Säumniszuschläge und sonstige Verwaltungskosten können nicht mehr entstehen, da die Zahlung durch Abbuchung pünktlich zum Fälligkeitsdatum, auf das korrekte Konto und auf den Cent genau eingezogen wird. Sie können den Zahlfluss an uns jederzeit auf Ihrem Konto überprüfen.

Was können Sie tun, wenn sie Unstimmigkeiten feststellen?
Sie können jederzeit mit uns in Kontakt treten.
Außerdem können Sie, falls es aus Ihrer Sicht erforderlich ist, das Geld innerhalb von acht Wochen auf Ihr Konto zurückholen, da Sie ein sogenanntes „Recht auf bedingungslose Rückerstattung" haben. Die Rückbuchung ist für Sie kostenfrei.
Natürlich können Sie jederzeit Ihre erteilte Einzugsermächtigung schriftlich oder persönlich widerrufen.

Einen Vordruck zum SEPA-Lastschriftmandat erhalten Sie unter www.lohmen-sachsen.de über Ihr Bürgerkonto im Online-Bürgerportal oder vorausgefüllt per Anfrage unter finanzen@lohmen-sachsen.de sowie 03501 581030.

 

Erreichbarkeit der neuen Bürgerpolizistin

Frau Marika Lindner, Polizeihauptmeisterin ist die neue Bürgerpolizistin. Sie ist erreichbar unter
03501 519-274 bzw. 0174/3050460 und per Mail über marika.lindner@polizei.sachsen.de

In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Pirna 03501/519-224 oder den Notruf 110.

Goldene, Diamantene und Eiserne Hochzeit

Gratulation der Bürgermeisterin Silke Großmann zu Geburtstagen und Ehejubiläen

Bürgermeisterin Silke Großmann gratuliert zu „runden Geburtstagen" (90, 95, 100 Jahre) und zu Ehejubiläen (ab Goldener Hochzeit). Fällt das Jubiläum auf ein Wochenende bzw. Feiertag, erfolgt ein späterer Besuch nach Vereinbarung.

Achtung:
Da die Daten von Ehejubiläen oftmals nicht bekannt sind, ergeht hiermit folgende Bitte: Falls Sie wünschen, dass die Bürgermeisterin Ihnen bzw. Ihren Angehörigen zu den Jubiläen gratuliert, bitten wir Sie, uns diesen Termin rechtzeitig anzuzeigen.

Sollten Sie jedoch im Melderegister einen von Ihnen gewünschten „Sperrvermerk" zur Weitergabe von Geburts- und Ehedaten haben, erfolgt generell kein Besuch zum Jubiläum.

Kontakt:
Sekretariat – Telefon: 03501 581040 oder
Einwohnermeldeamt – Telefon: 03501 581029
E-Mail: gemeindeamt@lohmen-sachsen.de

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Gemeinde Lohmen

 

Immobilienangebote

Aktuelle Angebote entnehmen Sie bitte dem Basteianzeiger oder der Wehlener Rundschau oder hier.

 

 

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