Gemeindeverwaltung
Schloß Lohmen 1
01847 Lohmen
Telefon: 03501 5810-0
gemeindeamt@lohmen-sachsen.de
Formulare sind jetzt unter Service zu finden.
Liebe Lohmenerinnen und Lohmener,
wie soll sich unsere Gemeinde in Zukunft entwickeln? Wir stehen vor großen Herausforderungen und setzen uns mit vielen Themenfeldern und Bedürfnissen auseinander. Dafür müssen und wollen wir angemessene Antworten finden. Dazu gehören unter anderem die Sicherung der Gemeinde Lohmen als attraktiver Wohn- und Arbeitsort, die gesellschaftlichen Veränderungen durch den demographi-schen und strukturellen Wandel sowie die wichtigen Themen gemeinsames Zusammenleben, Touris-mus, Verkehr, Klimawandel und Energiewende. Um diesen Herausforderungen aktiv zu begegnen und um die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde nachhaltig zu sichern, hat der Gemeinderat beschlossen, ein in die Zukunft gerichtetes, strategisches Gemeindeentwicklungskonzept zu erarbeiten. Dieses kön-nen Sie aktiv mitgestalten. Dazu laden wir Sie herzlich ein. Unterstützt werden wir von der STEG Stadt-entwicklung GmbH.
Mehr Infos und den QR-Code zur Befragung finden Sie ---> HIER
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Beteiligungsbericht der Gemeinde Lohmen für das Jahr 2023
Die Bekanntmachung erfolgt unter dem Hinweis, dass der Beteiligungsbericht für das Jahr 2023 gemäß § 99 Absatz 2 SächsGemO für jedermann zu allen Dienstzeiten im Gemeindeamt Lohmen, Schloß Lohmen 1, Kämmerei zur Einsichtnahme ab dem 06.01.2025 ausliegt bis zur Erstellung eines neuen Beteiligungsberichtes für das Jahr 2024.
Lohmen, den 09.12.2024
Silke Großmann
Bürgermeisterin
Die Basteikicker informieren und bedanken sich: Der Multi-Court für alle kommt!
Update:
Die Kulturspritze & Basteikicker informieren: der Multi-Court kommt im Doppelpack !!
Der folgende Text wurde direkt der Pressemitteilung Nr. 13 vom 16.01.2025 der Pressestelle des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge entnommen. Die Gemeinde Lohmen ist nicht für die Gestalt und den Inhalt verantwortlich. Die Gemeinde Lohmen übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für diese Inhalte oder Inhalte auf hier angegebenen Verlinkungen.
"Der Freistaat Sachsen stellt auch im Jahr 2025 Fördermittel zur Förderung des bürgerlichen Engagements aus dem Kommunales Ehrenamtsbudget zur Verfügung. Grundlage dafür ist die vom Freistaat Sachsen erlassene Kommunalpauschalenverordnung. Vereine und Initiativgruppen können ab sofort bis zum 28. Februar 2025 wieder eine Förderung aus dem Ehrenamtsbudget für ehrenamtlich geführte Kleinprojekte ab 500 Euro bei der Landkreisverwaltung beantragen.
„Seit Jahren begleitet das Landratsamt die Fördermittelvergaben an unsere vielen ehrenamtlich Engagierten in unserem Landkreis. Ich verfolge mit großem Interesse, welche Themen unsere Ehrenamtslandschaft aufgreift und zum Wohle aller mit Leben erfüllt“, würdigt Landrat Michael Geisler deren Leistung. „Gerade im ländlichen Raum ist es in den letzten Jahren mit Hilfe der Ehrenamtspauschale gelungen, das bürgerschaftliche Engagement in den Vereinen als ein Fundament für die Zusammengehörigkeit und die Identifikation der Menschen mit ihrem Ort zu stärken. Allen ehrenamtlich Tätigen sowie den Mitgliedern in den zahlreichen Vereinen, Verbänden und Hilfsorganisationen in unserer Region möchte ich einen großen Dank aussprechen.“
Zur Antragstellung wird im Vorgriff auf die „Beschlussfassung über die Priorisierung zur Verwendung von Fördermitteln des Freistaates Sachsen zum Vollzug der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements - Kommunales Ehrenamtsbudget im Jahr 2025“ in der Sitzung des Kreistags am 10. März 2025 aufgerufen. Dieses Vorgehen wurde im Ältestenrat am 15. Januar 2025 aufgrund des weiteren zeitlichen Verfahrensablaufs sowie der damit verbundenen Fristen abgestimmt.
Das sind die Förderkriterien
Wichtigste Kriterien sind, dass der Zuwendungsempfänger seinen Sitz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat, beziehungsweise dass die Förderung ihren Wirkungskreis hier im Landkreis entfaltet.
Die Projekte können mit maximal 90 Prozent sowie höchstens 2.000 Euro gefördert werden. Zehn Prozent der Gesamtkosten müssen die Antragsteller als Eigenmittel einplanen. Die Zuwendung erfolgt in Form einer Projektförderung zur Deckung von förderfähigen Ausgaben.
Ziele der Förderung sind der Erhalt, die Stärkung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements. Über die Vergabe der beantragten Fördermittel entscheidet der Ältestenrat nach inhaltlicher Wertung auf der Basis eines Kriterienkatalogs mit entsprechender Punktevergabe.
Diese Maßnahmen können gefördert werden
Mit einer finanziellen Zuwendung kann die Würdigung ehrenamtlich Tätiger durch Ehrungen und Preise oder die Durchführung von Veranstaltungen, zu denen ehrenamtlich tätige Personen oder Personengruppen öffentlich ausgezeichnet und geehrt werden, bedacht werden. Maßnahmen, die mit einer Förderung aus dem Ehrenamtsbudget unterstützt werden können, sind zum Beispiel die Entwicklung eigener Ehrenamtsprojekte oder die Durchführung von Pilotprojekten. Auch die Anschaffung von Ausstattungs- oder technischen Gegenständen ist bis zu einem bestimmten Wert möglich.
Maßnahmen, welche eine Investition, zum Beispiel Baumaßnahmen, darstellen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die erforderlichen Unterlagen, weitere Erläuterungen und Hinweise zur Beantragung können unter www.landratsamt-pirna.de/buero-landrat.html abgerufen werden.
Des Weiteren wird der Landkreis auch im Jahr 2025 mehrere Veranstaltungen durchführen, bei denen im feierlichen Rahmen den Ehrenamtlichen öffentlich für ihre uneigennützige Unterstützung gedankt wird. Darüber wird im Landkreisboten berichtet.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts."
Termin: 23.01.2025
Die Gemeinde Lohmen lädt am 23.01.2025 um 19 Uhr in das Gemeindeamt Lohmen, Schloß Lohmen 1 zur 4. öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses ein.
Die Einladung inklusive Tagesordnung finden Sie hier.
Termin: 21.01.2025
Die Gemeinde Lohmen lädt am 21.01.2025 19 Uhr in das Gemeindeamt Lohmen, Schloß Lohmen 1 zur 5. öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses ein.
Die Einladung inklusive Tagesordnung finden Sie hier.
...pünktlich am 11.11.2024 um 11:11 Uhr rückten kleine und große Narren im Schloß zu Lohmen ein, um wie in jedem Jahr, von unserer Bürgermeisterin den "Rathaus-Schlüssel" für die 5. Jahreszeit entgegenzunehmen.
Wir wünschen allen eine schöne Faschingszeit.
Wolle-Wolle-Mäh
Terminvereinbarung Gemeindeverwaltung
Damit wir Ihre Anliegen in der gesamten Gemeindeverwaltung mit der notwendigen Sorgfalt bearbeiten können, bitten wir Sie um eine vorherige Terminvereinbarung unter Angabe des Sachgrundes. Ohne einen Termin können wir nicht gewährleisten,
dass jedes Anliegen sofort bearbeitet werden kann. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Übersicht.
Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis
Unter den nachfolgenden Links finden Sie den aktuellen Belegungsplan sowie die Gebührenordnung
Belegungsplan der Sporthalle Lohmen.
Ab dem 08.01.2024 werden Mitarbeiter der Ranger Marketing & Vertriebs GmbH im Auftrag der Telekom in Lohmen unterwegs sein, um zu Verträgen zur Internetversorgung bei den durch den Glasfaserausbau verfügbaren Bandbreiten zu beraten bzw. entsprechende Verträge für die Telekom abzuschließen. Diese Mitarbeiter erkennen Sie an der Kleidung mit dem Telekom-Logo und einem Ausweis mit Lichtbild.
Der jetzt begonnene, geförderte Glasfaserausbau erfolgt unabhängig von einem Vertragsabschluss mit der Telekom oder einem anderen Anbieter. Das heißt, die angemeldeten Glasfaserhausanschlüsse werden auch ohne Vertragsabschluss mit der Telekom bzw. einem anderen Anbieter kostenfrei für Sie hergestellt. Nach Herstellung des Glasfaserhausanschlusses ist jederzeit ein Vertragsabschluss mit der Telekom bzw. anderen Anbietern möglich.
Bauamt Lohmen
Weitere Informationen finden Sie in den Links:
Die Gemeinde Lohmen informiert zum Breitbandausbau "Weiße Flecken" am 16.05.2024.
Die Gemeinde Lohmen informiert zum Breitbandausbau "Weiße Flecken" am 07.06.2024.
Die Gemeinde Lohmen informiert zum Breitbandausbau "Weiße Flecken" am 08.10.2024.
Ergebnisdaten der Lärmkartierung 2022 für die S 164 zwischen Ortsausgang Pirna und der Kreuzung Basteistraße/Stolpener Straße und Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung:
28.03.2024 Ergebnisdaten Lärmkartierung
02.04.2024 Auslegungsunterlagen
Sprechstunde der Bürgermeisterin im Januar 2025
Dienstag, den 07.01.2025 von 17 bis 18 Uhr
Donnerstag, den 23.01.2025 von 15 bis 16 Uhr
Die Sprechstunde findet im Gemeindeamt statt. Gern können Sie sich dazu anmelden oder einfach vorbeikommen.
Telefon: 03501 581040
E-Mail: buergermeister@lohmen-sachsen.de