Bekanntmachung zur Neuwahl Friedensrichter/-in
Die Gemeinde Lohmen sucht eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter,
Stellvertreter/in für den Bereich Lohmen, Stadt Wehlen und Hohnstein.
Gesetzliche Grundlage für die Wahl eines Friedensrichters und die Tätigkeit der
gemeindlichen Schiedsstellen bildet das Gesetz über die Schiedsstellen in den
Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen im
Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (Sächsisches Schieds- und
Gütestellengesetz - SächsSchiedsGütStG) vom 27. Mai 1999, rechtsbereinigt mit
Stand vom 27. April 2019.
Dieses Ehrenamt kann grundsätzlich jeder interessierte Einwohner übernehmen,
ausgeschlossen sind jedoch Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte sowie
Polizei- und Justizbedienstete.
Sie sollten mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt und nach Persönlichkeit und
Fähigkeit für das Amt geeignet sein.
Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter wird für fünf Jahre vom Gemeinderat
Lohmen gewählt und kann auch wiedergewählt werden.
Der Bewerber hat gegenüber der Gemeinde schriftlich zu erklären, dass keine
Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2 bis 5 des Sächsischen Schieds- und
Gütestellengesetzes vorliegen und erteilt seine Einwilligung in die Auskunftseinholung
beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes.
Die Aufgabe der Friedensrichter besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens
kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und Sühneversuche
durchzuführen. Die Palette der Schlichtungsthemen reicht dabei von
Nachbarschaftsstreitigkeiten über Ärger mit dem Vermieter bis hin zu
Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.
Wer im oben genannten Bezirk wohnt und Interesse an der Aufgabe hat, wird
gebeten, sich mit vorgegebenem Bewerbungsformular (auch erhältlich auf der
jeweiligen Homepage der beteiligten Gemeinden) bis zum 28.03.2025 bei der
Gemeinde Lohmen zu bewerben.
Den Vordruck zur Bewerbung als Friedensrichter finden Sie HIER