Das Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge verfügt gemäß § 7(3) Sächsisches Straßengesetz die Umstufung der in der Bekanntmachung bezeichneten Gemeindeverbindungsstraße zwischen Liebethal und Mühlsdorf zu einem beschränkt-öffentlichem Weg. Hier geht es zur Bekanntmachung.