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Förderung des bürgerlichen Engagements im Jahr 2025 – Aufruf zur Antragstellung bis 28. Februar 2025 durch den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Der folgende Text wurde direkt der Pressemitteilung Nr. 13 vom 16.01.2025 der Pressestelle des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge entnommen. Die Gemeinde Lohmen ist nicht für die Gestalt und den Inhalt verantwortlich. Die Gemeinde Lohmen übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für diese Inhalte oder Inhalte auf hier angegebenen Verlinkungen.

 

"Der Freistaat Sachsen stellt auch im Jahr 2025 Fördermittel zur Förderung des bürgerlichen Engagements aus dem Kommunales Ehrenamtsbudget zur Verfügung. Grundlage dafür ist die vom Freistaat Sachsen erlassene Kommunalpauschalenverordnung. Vereine und Initiativgruppen können ab sofort bis zum 28. Februar 2025 wieder eine Förderung aus dem Ehrenamtsbudget für ehrenamtlich geführte Kleinprojekte ab 500 Euro bei der Landkreisverwaltung beantragen.

„Seit Jahren begleitet das Landratsamt die Fördermittelvergaben an unsere vielen ehrenamtlich Engagierten in unserem Landkreis. Ich verfolge mit großem Interesse, welche Themen unsere Ehrenamtslandschaft aufgreift und zum Wohle aller mit Leben erfüllt“, würdigt Landrat Michael Geisler deren Leistung. „Gerade im ländlichen Raum ist es in den letzten Jahren mit Hilfe der Ehrenamtspauschale gelungen, das bürgerschaftliche Engagement in den Vereinen als ein Fundament für die Zusammengehörigkeit und die Identifikation der Menschen mit ihrem Ort zu stärken. Allen ehrenamtlich Tätigen sowie den Mitgliedern in den zahlreichen Vereinen, Verbänden und Hilfsorganisationen in unserer Region möchte ich einen großen Dank aussprechen.“

Zur Antragstellung wird im Vorgriff auf die „Beschlussfassung über die Priorisierung zur Verwendung von Fördermitteln des Freistaates Sachsen zum Vollzug der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements - Kommunales Ehrenamtsbudget im Jahr 2025“ in der Sitzung des Kreistags am 10. März 2025 aufgerufen. Dieses Vorgehen wurde im Ältestenrat am 15. Januar 2025 aufgrund des weiteren zeitlichen Verfahrensablaufs sowie der damit verbundenen Fristen abgestimmt.

 

Das sind die Förderkriterien

Wichtigste Kriterien sind, dass der Zuwendungsempfänger seinen Sitz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat, beziehungsweise dass die Förderung ihren Wirkungskreis hier im Landkreis entfaltet.

Die Projekte können mit maximal 90 Prozent sowie höchstens 2.000 Euro gefördert werden. Zehn Prozent der Gesamtkosten müssen die Antragsteller als Eigenmittel einplanen. Die Zuwendung erfolgt in Form einer Projektförderung zur Deckung von förderfähigen Ausgaben.

Ziele der Förderung sind der Erhalt, die Stärkung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements. Über die Vergabe der beantragten Fördermittel entscheidet der Ältestenrat nach inhaltlicher Wertung auf der Basis eines Kriterienkatalogs mit entsprechender Punktevergabe.

 

Diese Maßnahmen können gefördert werden

Mit einer finanziellen Zuwendung kann die Würdigung ehrenamtlich Tätiger durch Ehrungen und Preise oder die Durchführung von Veranstaltungen, zu denen ehrenamtlich tätige Personen oder Personengruppen öffentlich ausgezeichnet und geehrt werden, bedacht werden. Maßnahmen, die mit einer Förderung aus dem Ehrenamtsbudget unterstützt werden können, sind zum Beispiel die Entwicklung eigener Ehrenamtsprojekte oder die Durchführung von Pilotprojekten. Auch die Anschaffung von Ausstattungs- oder technischen Gegenständen ist bis zu einem bestimmten Wert möglich.

Maßnahmen, welche eine Investition, zum Beispiel Baumaßnahmen, darstellen, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die erforderlichen Unterlagen, weitere Erläuterungen und Hinweise zur Beantragung können unter www.landratsamt-pirna.de/buero-landrat.html abgerufen werden.

Des Weiteren wird der Landkreis auch im Jahr 2025 mehrere Veranstaltungen durchführen, bei denen im feierlichen Rahmen den Ehrenamtlichen öffentlich für ihre uneigennützige Unterstützung gedankt wird. Darüber wird im Landkreisboten berichtet.

 Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts."



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